Die Gesetzgebung ändert sich laufend. Auch per 01.01.2025 treten zwei Änderungen in Kraft, die einen Einfluss auf Ihre Buchhaltung und Steuerplanung haben werden.
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Säule 3a
Ab dem Jahr 2025 gelten neue Maximalbeträge für die Einzahlung in die private Vorsorge:
Zusätzlich wird es möglich sein, Beitragslücken, die nach dem 01.01.2025 entstanden sind, rückwirkend in Form von Einkäufen aufzufüllen.
Für einen Einkauf in die Säule 3a gelten folgende Bedingungen:
Mehrwertsteuer-Reform
Ebenso tritt per 01.01.2025 die revidierte Version des Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) in Kraft. Neu müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen ihre MWST online via ePortal abrechnen. Das Abrechnungsformular kann nicht mehr auf Papier bestellt werden!
Es wird zudem möglich sein, die Mehrwertsteuer auf Anfrage hin jährlich abzurechnen. Damit verbunden ist die Zahlung von Raten im Voraus, die anhand der Umsätze der vorangegangenen Steuerperiode berechnet werden. Um bereits für das Jahr 2025 jährlich abrechnen zu können, muss der Antrag im ePortal bis spätestens 28.02.2025 eingereicht werden.
Ausserdem können neu mehr als zwei Saldosteuersätze gewählt werden. Wobei immer ein neuer Saldosteuersatz anzuwenden ist, sobald die Tätigkeit mehr als 10 % des MWST-pflichtigen Gesamtumsatzes beträgt.
Ein Wechsel der Abrechnungsmethode für das Jahr 2025 ist bis 28.02.2025 möglich. Es müssen beim Wechsel von Saldosteuersatz zur effektiven Methode oder umgekehrt folgende Korrekturen vorgenommen werden:
Gerne zeigen Ihnen unsere Treuhänder die Änderungen auf und finden zusammen mit Ihnen die optimale Lösung für Ihren Betrieb.